Measure NAP IC 40

Übersicht und Empfehlungen zu Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten

3.C.III.40. Übersicht und Empfehlungen zu Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Bericht des Bundesrates auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie, mit der die École des sciences criminelles der Universität Lausanne beauftragt wurde.

Objective

Erstellung einer Übersicht über die bestehenden Massnahmen in der Schweiz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten, Aufzeigen allfälliger zu schliessender Lücken und gegebenenfalls Festlegung von Massnahmen, die ergriffen oder vermehrt unterstützt werden sollten zum weiteren Schutz von Minderjährigen.

Responsible(s)

Federal Social Insurance Office FSIO, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

Begleitgruppe mit BJ, fedpol, SKP, KKPKS

Status

In Progress

Implementation status

11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.

Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten vorantreiben: Jugend und Medien

Mit dem Bericht beauftragte der Bundesrat das BSV, die Sensibilisierung eines breiteren Publikums voranzutreiben. Die Plattform Jugend und Medien des BSV setzt daher einen Schwerpunkt zum Thema «Cyber-Sexualdelikte» für die Jahre 2024-25.

  1. Bericht: Abgeschlossen
  2. Umsetzung Folge-Massnahmen: in Umsetzung

Key Milestones / Timeline

11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.
Ab August 2024 Beteiligung an der Sensibilisierungskampagne gegen Cyber-Sexualdelikte von Kinderschutz Schweiz in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Kriminalprävention SKP und den kantonalen und städtischen Polizeikorps, dem Bundesamt für Polizei fedpol und NEDIK.
Veröffentlichung einer neuen Rubrik zum Thema «Sexuelle Übergriffe im Netz» (Sexuelle Übergriffe im Netz – Aufklärung schützt: Jugend und Medien).
Veröffentlichung von Blog-Beiträgen auf der Website von Jugend und Medien und via Social-Media-Kanäle.


Existing Legal Bases

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Verabschiedung des Berichts des Bundesrates.

Other Foundations

Postulat 19.4111 Quadranti «Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen. Täter stoppen, die Kinder dazu anleiten oder erpressen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen»

Resources

Ein externes Mandat im Umfang von CHF 50 000 wurde in Auftrag gegeben. Innerhalb der bestehenden Mittel BSV.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority III. Sexual violence

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Für die strafrechtliche Verfolgung von Cyber-Sexualdelikten beziehungsweise der Pädokriminalität sind grundsätzlich die Kantone zuständig.