Measure NAP IC 37

Sicherstellung der (rechts)medizinischen Versorgung von Opfern sexueller Gewalt (Krisenzentren)

3.C.III.37. Sicherstellung der (rechts)medizinischen Versorgung von Opfern sexueller Gewalt (Krisenzentren)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die rechtsmedizinische Untersuchung, Behandlung und die Begleitung in der Krise von Opfern sexualisierter Gewalt wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Forensic Nursing ist ein relativ neuer Trend der rechtsmedizinischen Behandlung. Einige Kantone verfügen über gewaltmedizinische Abteilungen in den Kantons- oder Universitätsspitälern. Gute Praxis in den Kantonen dienen als Grundlage für eine mögliche Empfehlung. Die bestehenden Krisenzentren teilen ihre Erfahrung mit anderen Spitälern z.B. in Form von Weiterbildungen etc.

Objective

Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt erhalten die Möglichkeit einer rechtsmedizinischen Behandlung / Spurensicherung und einer Begleitung in der Krise unabhängig davon, ob die Strafverfolgung eingeleitet wird oder nicht.

Responsible(s)

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner(s)

BJ, GDK, Unité de médecine des violences du CHUV Lausanne

Status

In Progress

Implementation status

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Key Milestones / Timeline

1. Quartal 2022: Factsheet zur Massnahme erstellen (auf Grund der Erkenntnisse aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion).
Frühjahr 2024: Erste Überlegungen mit Experten aus dem Gesundheitsbereich im Rahmen der Umsetzung der Motionen 22.3234, 22.3333, 22.3334.
Mitte 2025: Zusammentragen und Diskussion guter Praxis inklusive Blick auf die gewaltmedizinischen Abteilungen und das Forensic Nursing.
Ende 2025: Prüfen, wie die Erkenntnisse der Projektgruppe in die Kantone und Spitäler gespiegelt werden können.
Koordination der Arbeiten mit der Umsetzung der Motionen 22.3234, 22.3333, 22.3334.


Existing Legal Bases

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Übersicht über die kantonale Praxis zur rechtsmedizinischen Versorgung bei häuslicher und sexueller Gewalt. Erkennen «Guter Praxis» aus der obigen Übersicht. Spiegeln an Kantonen und Spitälern mittels Weiterbildung, Empfehlungen zur rechtsmedizinischen Versorgung im Zusammenhang mit dem Opferhilfegesetz (Kostenübernahme auch ohne Strafverfolgung) oder ähnlichem.

Other Foundations

SKHG: Bestandesaufnahme zur Istanbul-Konvention vom September 2018.
Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion.
Motion 22.3234 Carobbio Guscetti Marina «Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt».
Motion 22.3334 De Quatro Jacqueline «Krisenzentren gegen Gewalt» Motion 22.3333 Funiciello Tamara «Krisenzentren gegen Gewalt».

Resources

Bestehende Ressourcen zur Aufarbeitung der Situation (Aufträge innerhalb der Arbeitsstellen + Koordinatorin SKHG). Je nach Projektplanung entstehen Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen o.ä.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority III. Sexual violence

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Sensibilisierung und Weiterbildung von Gesundheitspersonal sowie Konzeptarbeit kann auch die Ebene der Städte und Gemeinden betreffen – je nach Zuständigkeit (z.B. Spitex).