Measure NAP IC 25

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

3.C.II.25. Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Objective

Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.

Responsible(s)

Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz

Partner(s)

Status

Completed

Implementation status

SSK:

  • Empfehlungen zu Verfahren betreffend häuslicher Gewalt wurden erarbeitet und durch die Mitgliederversammlung in 2023 verabschiedet.
  • Die SSK führt jährlich eine Weiterbildung durch für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Leitungsfunktion. Die SSL-Tagung 2024 (5. Juni 2024) widmet sich u.a. der Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere der Umsetzung der Minimalstandards "Recht" des EBG auf Stufe Staatsanwaltschaft / opfersensible Einvernahme in (Sexual)Strafverfahren.

KKPKS:

  • Koordination und Austausch mit dem EBG: Das EBG hat einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung für Polizei erarbeitet. Die KKPKS hat diese Standards auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. Die Minimalstandards wurden vom EBG erstellt und finalisiert. Diese wurden in der KKPKS verteilt und auch beim SPI und den Polizeischulen in Umlauf gebracht.

Key Milestones / Timeline

2023: Empfehlungen betreffend häuslicher Gewalt erarbeitet und verabschiedet
2024: Weiterbildung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Leitungsfunktion; Anlass organisiert und durchgeführt. Die Minimalstandards zu Aus- und Weiterbildung (Recht, Polizei) stehen den zuständigen Stellen zur Verfügung.


Existing Legal Bases

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Other Foundations

Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Resources

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?