Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt
Content
Die bestehenden Massnahmen in den Kantonen werden eingehend analysiert und allfällige Lücken identifiziert. Darauf basierend wird der spezifische Handlungsbedarf im Bereich der polizeilichen Grundbildung sowie der Weiterbildung von Angehörigen der Polizei und der Staatsanwaltschaften festgelegt und wo nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet.
Objective
Sicherstellung einer angemessenen Bildung von Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt.
Responsible(s)
Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz
Partner(s)
–
Status
Completed
Implementation status
SSK:
- Empfehlungen zu Verfahren betreffend häuslicher Gewalt wurden erarbeitet und durch die Mitgliederversammlung in 2023 verabschiedet.
- Die SSK führt jährlich eine Weiterbildung durch für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Leitungsfunktion. Die SSL-Tagung 2024 (5. Juni 2024) widmet sich u.a. der Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere der Umsetzung der Minimalstandards "Recht" des EBG auf Stufe Staatsanwaltschaft / opfersensible Einvernahme in (Sexual)Strafverfahren.
KKPKS:
- Koordination und Austausch mit dem EBG: Das EBG hat einen Entwurf von (Minimal-)Standards zu Aus- und Weiterbildung für Polizei erarbeitet. Die KKPKS hat diese Standards auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. Die Minimalstandards wurden vom EBG erstellt und finalisiert. Diese wurden in der KKPKS verteilt und auch beim SPI und den Polizeischulen in Umlauf gebracht.
Key Milestones / Timeline
2023: Empfehlungen betreffend häuslicher Gewalt erarbeitet und verabschiedet
2024: Weiterbildung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Leitungsfunktion; Anlass organisiert und durchgeführt. Die Minimalstandards zu Aus- und Weiterbildung (Recht, Polizei) stehen den zuständigen Stellen zur Verfügung.
Existing Legal Bases
–
Legal Bases to be Created
Nein
Indicators / Quantitative Objectives
–
Other Foundations
Roadmap häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021
Resources
Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, weitere Finanzierung in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.
Area of Action
Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers
To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?
–