Measure NAP IC 15

Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

3.C.II.15. Stärkung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Lernprogramme)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

Auf Grund einer Übersicht, welche Lösungen in den Kantonen für die Arbeit mit gewaltausübenden Personen bestehen, können weitere Massnahmen zur Stärkung der Ansprache von Gefährdenden, Gewaltberatung und Lernprogrammen definiert werden.

Objective

Die Arbeit mit gewaltausübenden Personen (Gewaltberatung / Ler­nprogramme) ist gestärkt.

Responsible(s)

Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

Partner(s)

KKJPD, FVGS

Status

In Progress

Implementation status

2022 wurde eine Bestandesaufnahme zu den bestehenden kantonalen Angeboten in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen erstellt. Die Bestandsaufnahme wurde aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Aktualität als internes Arbeitspapier definiert und daher nicht öffentlich publiziert. Es steht aber allen Mitgliedern der SKHG, der KKJPD und interessierten Fachkreisen zur Verfügung.

Ein zentrales Anliegen der Kantone ist ein auf den schweizerischen gesetzlichen Grundlagen und föderalen Strukturen basierendes Weiterbildungsangebot für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt geäussert.

Die Projektgruppe «AG Tatpersonen», bestehend aus Mitgliedern der SKHG und des FVGS, führte 2023 bei verschiedenen Fachhochschulen Abklärungen bez. einer Angebotsgestaltung durch. Es zeigte sich, dass ein modularer Aufbau der Weiterbildung ein realistischer Weg ist, um zeitnah ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsprogramm zu realisieren.

Aktuell ist die AG Tatpersonen an der Finalisierung eines Weiterbildungskonzepts und an der Abklärung der Umsetzungsmöglichkeiten zur Erarbeitung erster Weiterbildungsmodule.

Key Milestones / Timeline

2022: Erarbeitung der Bestandesaufnahme zu den kantonalen Angeboten der Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt. Entscheid zur Weiterverfolgung des Schwerpunkts: Erarbeitung eines Aus- und Weiterbildungsangebots für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt.
2023: Abklärungen bei verschiedenen Fachhochschulen über die Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen von Weiterbildungsmodulen; Absprachen über Zielgruppe, Inhalt und Anforderungen an Weiterbildungsinstitutionen.
2024: Fertigstellen des Konzepts zum modularen Aus- und Weiterbildungsgang; prüfen der Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule zur Erarbeitung eines oder mehrerer Weiterbildungsmodule; ev. Begleitung bei der Gestaltung der Inhalte und ggf. der Umsetzung. Unterstützung bei der Ausschreibung/Kommunikation.
2025: Durchführung eines oder mehrerer Module, Evaluation der Lehrveranstaltung(en) und ggf. Unterstützung bei der Anpassung der Weiterbildungsmodule.
2025/2026: Erarbeiten eines Vorschlags für Standards von Angeboten (Lernprogrammen) für gewaltausübende Personen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität (gemäss neuem Art. 94 Abs. 2 StGB).


Existing Legal Bases

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Aufbau eines modularen Aus- und Weiterbildungsangebotes für Berater/-innen von Tatpersonen häuslicher Gewalt an mindestens einer Schweizer Weiterbildungsinstitution.

Other Foundations

Roadmap Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen vom 30. April 2021

Resources


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Im Rahmen der Bestandesaufnahme 2023 haben die Kantone die Bedeutung der Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmodulen für die Beratung von Tatpersonen bzw. die Durchführung von Lernprogrammen betont. Ziel ist es, mit einem guten Ausbildungsangebot für Berater/-innen die Qualitätsstandards der Beratungsangebote in den Kantonen und Gemeinden sicherzustellen.
Kantone, Städte und Gemeinden können sich bei der Qualitätssicherung von Angeboten an den Standards für Angebote für gewaltausübende Personen von Delikten im Bereich der häuslichen und der sexualisierten Gewalt orientieren.