Measure NAP IC 13

Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

3.C.II.13. Analyse des Handlungsbedarfs und Erarbeitung von Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Content

In einer Empfehlung wird dargelegt, welche Bildungsinhalte zum Thema häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen Bestandteil von Aus- und Weiterbildungs-Curricula diverser Berufsgruppen sein sollen (Minimalstandards). Dabei soll auch die besondere Situation von spezifischen Betroffenengruppen berücksichtigt werden. Zudem sollen vorhandene Aus- und Weiterbildungsmaterialen zusammengestellt werden. Anschliessend werden die Empfehlungen und Standards bei den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen der Berufsgruppen sowie den für die Festlegung der Bildungsinhalte zuständigen Stellen bekannt gemacht.

Objective

Empfehlungen und Standards zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen liegen vor und sind den zuständigen Akteurinnen und Akteuren bekannt.

Responsible(s)

Federal Office for Gender Equality FOGE, Federal Department of Home Affairs FDHA

Partner(s)

SKHG, SBFI, Vertretung aus NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention

Status

In Progress

Implementation status

Erste Minimalstandards wurden erarbeitet und veröffentlicht.

Key Milestones / Timeline

Ab Mitte 2023: Empfehlungen und Standards für rund 15 Berufsgruppen werden laufend erarbeitet und aufgeschaltet.
Berufsverbände und Ausbildungsinstitutionen der jeweiligen Berufsgruppen werden umgehend nach der Publikation über das Vorliegen der Empfehlungen informiert
Bis Ende 2024 liegen die meisten Empfehlungen und Standards vor.
Bis Ende 2025 liegen alle Empfehlungen für rund 15 Berufsgruppen vor.


Existing Legal Bases

Art. 15 Istanbul-Konvention

Legal Bases to be Created

Nein

Indicators / Quantitative Objectives

Veröffentlichung und Bekanntmachung der Empfehlungen und Standards.
Laufende Implementierung durch Ausbildungsinstitutionen und Berufsverbände.
2025: Minimalstandards für rund 15 Berufsgruppen sind veröffentlicht.
2026: Prüfen, ob und in welchem Zeithorizont eine Evaluation der Implementierung durchführbar wäre.

Other Foundations

Ecoplan (2021): Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu kantonalen Forschungsprojekten. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). 

Resources

Personelle und finanzielle Ressourcen im Rahmen des laufenden Budgets des EBG (keine zusätzlichen Ressourcen).


Area of Action

Gender-specific violence NAP IC: Thematic Priority II. Basic and continuing training for professionals and volunteers

To what extent are the cantons, cities, or communes affected by the measure?

Wirken mit als Multiplikator/-innen.